Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bereits seit einiger Zeit eine jährliche Rentenauskunft, die Lebensversicherer verschicken ebenfalls regelmäßig Standmitteilungen. Aber eine Übersicht, was man so insgesamt bei der Altersvorsorge zu erwarten hat, war bislang nicht verfügbar. Eine gesetzlich geregelte digitale Rentenübersicht (www.rentenuebersicht.de) soll das ändern. Seit vergangenem Jahr gab es einen Probelauf; in diesen Tagen wurden alle privaten Vorsorgeunternehmen verpflichtet, die Daten für ihre Kunden auf dem Portal bereitzustellen.

Was Sie davon erwarten können und was nicht, erläutern wir in diesem Beitrag.

Die digitale Rentenübersicht ist ein Projekt der Bundesregierung („Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht„), das den Bürgern einen besseren Überblick über ihre Altersvorsorge ermöglichen soll.  Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Entwicklung und den Betrieb des Portals verantwortlich und hat dafür die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) geschaffen.

Das Portal wurde am 30. Juni 2023 gestartet und bietet den Nutzern die Möglichkeit, ihre Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge online abzurufen.

Seit Dezember 2023 ist die Digitale Rentenübersicht im Regelbetrieb und viele Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sind bereits angebunden, zum Beispiel Union Investment. Bis Ende 2024 sollen alle relevanten Anbieter von Altersvorsorge-Produkten in das Portal integriert sein. Sie wurde dazu gerade mit der „Rentenübersichtsanbindungsverordnung“ verpflichtet.

Rentenuebersicht.de abfragen: Das benötigen Sie

Für die Abfrage benötigen Sie:

  • einen elektronischen Personalausweis,
  • die PIN für die Datenabfrage,
  • die SteuerID,
  • die AusweisApp2 (https://www.ausweisapp.bund.de),
  • ein internetfähiges Endgerät, z. B. Laptop oder Smartphone

Über den Button „Anmelden“ werden Sie von „rentenuebersicht.de“ auf „login.deutsche-rentenversicherung.de“ weitergeleitet, wo die Identität geprüft wird. Die weiteren Schritte sind dort gut beschrieben.

Hat Ihr Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion?  Bei allen Personalausweisen, die nach dem 15.07.2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert. Um sie nutzen zu können, benötigen Sie die AusweisApp2 und zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone das NFC (Near Field Communication) kann.

Auch bereits garantierte Ansprüche werden ausgewiesen. Quelle: Screenshot Erklärvideo Rentenuebersicht.de
Auch bereits garantierte Ansprüche werden ausgewiesen. Quelle: Screenshot Erklärvideo Rentenuebersicht.de

Das können Sie bei Rentenuebersicht.de sehen

Über die SteuerID werden die verschiedenen Ansprüche zusammengeführt. Zu jedem Altersvorsorge-Baustein wird ein Prognosewert angezeigt, also eine Hochrechnung. Darüber hinaus sind Details hinterlegt, etwa zu Laufzeit und Rentenbeginn.  In der Gesamtübersicht ist eine Auflistung der Ansprüche  geordnet nach Auszahlungsarten zu sehen, also lebenslange Rente und Kapitalauszahlung. Bereits garantierte Werte werden ausgewiesen.

Allerdings werden nur solche Ansprüche angezeigt, die der Gesetzgeber zur Altersvorsorge zählt. Bei privaten Verträgen gehören zum Beispiel Riester-Renten mit dazu, auch solche, die auf Fondssparen basieren, aber das Depot mit Aktien und Fondsanteilen oder der Immobilienbesitz gehen nicht in die Rentenübersicht mit ein.

So ist der Datenschutz geregelt

Den Angaben zufolge werden die Daten zu einer SteuerID nur für den jeweiligen Inhaber der SteuerID abgerufen; das Portal erstelle selber keine Datenbank mit den gesammelten Vorsorgeansprüchen. Es bedarf aber nur wenig Phantasie, dass Behörden mit guten Gründen (Verdacht Sozialleistungsmissbrauch, Geldwäsche etc.) Zugriff erlangen könnten.

Unsere Bewertung

Ähnliche Projekte mit staatlichen Altersvorsorge-Übersichten gibt es bereits in einigen anderen europäischen Ländern, etwa Dänemark (www.pensionsinfo.dk), Niederlande (www.mijnpensioenoverzicht.nl) oder Belgien (www.mypension.be). Es ist ohne Zweifel eine gute Idee, wenn mehr Menschen sich einen realistischen Überblick über ihre künftige Altersvorsorge verschaffen können. Aber das Projekt hat einige Schwachstellen:

  1. Der Zugang zum Portal ist bislang sehr kompliziert, für technisch wenig aufgeschlossene Menschen vielleicht zu kompliziert. Zudem muss man selbst erstmal die Notwendigkeit erkennen, sich das regelmäßig anzuschauen. Eine Alternative aus unserer Sicht wäre, wenn die staatliche Rentenversicherung – auf Wunsch – in den jährlichen Rentenauskünften betriebliche und private Ansprüche mit aufführt.
  2. Rentenauskünfte machen nur Sinn, wenn die Kaufkraft-Faktoren wie Inflation, Steuern und mögliche Sozialabgaben-Abzüge berücksichtigt werden. Natürlich ist das alles sehr vom Einzelfall abhängig, aber in Musterrechnungen könnte es dargestellt werden. Ein Beispiel: Vor kurzem blamierte sich die Grünen-Politikerin Ricarda Lang, als sie die Durchschnittsrente mit 2.000 Euro/ Monat schätzte. Tatsächlich sind es gerade mal 1.550 Euro. Davon bleiben aber netto nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung (gesetzlich) nur etwa 1.300 Euro übrig.
  3. Rein private Anlagen wie etwa in Aktien oder Investmentfonds oder Immobilien bleiben unberücksichtigt, können aber gerade bei Selbstständigen einen beträchtlichen Teil der eigenverantwortlichen Altersvorsorge ausmachen. Ohne diese Werte wird die Rentenübersicht sinnlos. Eine Lösung könnte sein, wenn der Nutzer selber Bausteine einpflegen kann, etwa „Wertpapiere“, „Immobilien“ oder laufende Erträge wie Mieteinnahmen oder Dividenden.
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