Bergfürst: Investition in junge Unternehmen oder Abzocke?

Bergfürst trat vor ca. einem Jahr mit der Mission an, auch Privatanlegern Investitionen in interessante und schnell wachsende Startups sowie in große Immobilienprojekte zu ermöglichen. Hierzu arbeitet Bergfürst als Broker, bei dem das Startup Anteile emittiert, die anschließend frei gehandelt werden können.

Anmerkung der Redaktion: Auf Bitte von Bergfürst möchten wir darauf hinweisen, dass Bergfürst sich aus dem Neugeschäft mit Startups zurückgezogen hat. Der neue Fokus liegt auf dem Immobiliengeschäft.

Normalerweise steht die Möglichkeit zur Beteiligung an Startups nur Inkubatoren (Firmen, die in junge Unternehmen investieren) und Business Angels mit viel Kapital zur Verfügung. Das FinTech Startup Bergfürst eröffnet Privatanlegern seit ca. einem Jahr die Möglichkeit, sich auch mit kleinen bis sehr kleinen Beträgen an Startups zu beteiligen. Vor kurzem kam die Möglichkeit zur Beteiligung an Immobilien hinzu.

Beides sind neue, durchaus interessante Konzepte. Die Anteile an Firmen oder Immobilien können auf der von Bergfürst betriebenen Handelsplattform frei gehandelt werden. Aus Neugier habe ich mich Mitte letzten Jahres mit einem kleinen Betrag an Urbanara, dem momentan einzigen bei Bergfürst gelisteten Startup, beteiligt. Hier meine Erfahrungen.

Mangelnde Liquidität verhindert den Handel von Anteilen

Es gibt gute Gründe, warum Kleinanleger nicht ohne Weiteres in Startups investieren dürfen. Zum einen ist dies das sehr hohe Insolvenzrisiko. Auch bei Urbanara, dem einzigen gelisteten Unternehmen, hängt die Existenz von erfolgreichen Finanzierungsrunden im 6-Monats-Takt ab. Mit jeder Finanzierungsrunde werden allerdings die Anteile verwässert, weshalb man sich darauf gefasst machen muss, ständig Geld nachzuschießen. Einen Handel von Bezugsrechten als Kompensation wird es mangels Käufern sicher nicht geben. Diese Risiken werden von Bergfürst nur unzureichend beschrieben, hier ist mehr Transparenz dringend erforderlich!

Ein echter Killer ist allerdings die fehlende Liquidität. Bergfürst hat es nicht geschafft, weitere Unternehmen für Neuemissionen zu begeistern. Als Resultat sind nur wenige Anleger auf Bergfürst und es findet kaum Handel statt. So versuche ich meine wenigen Anteile bereits seit Wochen (sogar unter dem von Bergfürst angegebenen Kurs) zu verkaufen – leider ohne Erfolg. Und sollte mit Bergfürst die Handelsplattform selbst in Insolvenz gehen, können die Anteile gar nicht mehr verkauft werden. Und so freunde ich mich langsam aber sicher mit dem Gedanken des Totalverlustes an.

Gezielte Falschinformation bei der Beteiligung an Immobilien

Während die Beteiligung am Startup Urbanara immerhin noch eine geringe Chance auf Kursgewinne bietet, kann ich vor einer Investition in Immobilien über Bergfürst nur ausdrücklich warnen. Die Seite suggeriert den Eindruck, dass man einen Anteil an einer Immobilie erwirbt, es wird sogar ein Exposé angeboten. Dies ist leider schlichtweg falsch.

Tatsächlich erwirbt man einen von einem Family Office ausgegebenen Genussschein (eine gesetzlich nicht geregelte Anleihe). Um dies überhaupt erst zu erfahren, muss man leider tief ins Kleingedruckte. Transparenz geht anders!
Misstrauisch stimmen sollte schon die Tatsache, dass der Genussschein nur mit einer zweitrangigen Grundschuld hinterlegt ist. Im Zweifel ist diese wertlos, meist kommt bei einer Pleite nur der Halter der erstrangigen Grundschuld zum Zuge.

Aber es kommt noch dicker. Wie gesagt suggeriert Bergfürst dem Anleger mit allen Mitteln, man investiere in das Middendorf Haus in Hamburg. Aber nur 10% der angestrebten Emission von 1 Millionen EUR fließen tatsächlich ins Middendorf Haus. Der Rest wird der nicht näher beschriebenen “FAH Gesellschaft für Städtebauförderung mbH” für weitere Immobilienprojekte zur Verfügung gestellt (siehe Zitat). Kein Wunder also, dass Bergfürst den Wertpapierprospekt nach Ende der Zeichnungsfrist mal eben flugs von der Seite gelöscht hat – da könnte ja jemand merken, dass er abgezockt wird!

Zitat:
>> Das mittels Genussschein eingeworbene Kapital wird die FAH Grundbesitz GmbH & Co. KG als Eigentümerin des Middendorf Hauses in Höhe von EUR 100.000 zu einer teilweisen Tilgung des EURIBOR-Darlehens der erstrangig finanzierenden Hamburger Sparkasse verwenden und bis zu EUR 1.000.000 der FAH Gesellschaft für Städtebauförderung mbH darlehensweise zur Verfügung stellen. Die FAH Gesellschaft für Städtebauförderung ist durch die Gesellschafter des Emittenten gegründet worden und wird die Darlehensmittel für weitere Immobilienprojekte verwenden. <<

Interessierten Anlegern kann ich also nur raten, auf die nächste Neuemission an einer regulären Börse zu warten oder in echtes Betongold zu investieren. Lasst von Bergfürst bitte die Finger, das Unternehmen ist schlichtweg unseriös.

Euer Wolfram

Foto von Flickr-Nutzer Alex Healing unter CC-Lizenz. Keine Änderungen vorgenommen.

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0 Responses

  1. Hallo Wolfram,
    vielen Dank für die Auseinandersetzung mit dem Angebot von BERGFÜRST. Gerne möchte ich kurz auf Deine Kritikpunkte eingehen, denn wir schätzen Transparenz!

    Du kritisierst die fehlende Liquidität im Sekundärmarkt bei URBANARA. Wir haben auf Deine und die Kritik vieler Anderer reagiert und unser Handelskonzept umgestellt: Wir haben das Handelsbuch auf der Verkäuferseite offen gelegt. Du kannst jetzt alle Verkaufsangebote sehen und direkt darauf einsteigen. Die Transaktion wird dann zwischen den Kontrahenten umgehend abgewickelt. Schau es Dir doch bitte mal an und probiere es aus. Für weitere Anregungen sind wir offen.

    Nun zu Deinen Punkten zum Middendorf Haus. Die Bafin hat von uns verlangt, nach Ablauf des öffentlichen Angebots den Prospekt von unserer Web Site zu nehmen. Anstatt dessen haben wir nun auf die Seite der BaFin verlinkt. Dort wird er zumindest für ein Jahr bereit gehalten. Danach muss man ihn bei der BaFin anfordern. Verstehen wir das in Zeiten des Internet? Nein! Ist das Transparent? Aus unserer Sicht nicht! Aber wir müssen uns der BaFin beugen.

    Wir wollen Anlegern die Möglichkeit bieten, sich an einzelnen Immobilien zu beteiligen. Nach Inkrafttreten der AIFM Richtlinie in 2013 dürfen wir keine echte Eigenkapitalbeteiligung an einer einzelnen Immobilie als Finanzinstrument mehr anbieten. Also blieb nur die Möglichkeit einen Fond zu bauen oder ein anderes Produkt zu wählen. Wir finden Fonds intransparent und unübersichtlich und haben uns entschieden, bei der Einzelimmobilie zu bleiben. Damit war klar, das wir ein anderes Instrument wählen mussten. Wir haben uns für den Genußschein entschieden, weil wir diesen sehr nah am Eigenkapital abbilden können: Unsere Investoren erhalten neben Verzinsung auch eine Prämie in Höhe der Wertsteigerung des Objekts am Ende der Laufzeit. Der Genusschein ist nachrangig und wird von den finanzierenden Banken als Eigenkapital qualifiziert. Deshalb ist auch nur eine Grundschuld im 2. Rang möglich.

    Nun zur Mittelverwendung. Der Bestandshalter hat das Middendorf Haus bereits seit mehreren Jahren im Bestand. Es ist also voll finanziert. Mit Hilfe unserer Investoren kann er einen Teil seines Eigenkapitals ersetzen. Das ist ja Sinn und Zweck der Finanzierung. Er erhält dazu ein Darlehen von der Objektgesellschaft und kann das Geld zum Erwerb weiterer Immobilien einsetzten. Der Rückzahlungsanspruch dieses Darlehens steht übrigens ausschließlich unseren Investoren und nicht den Banken zu, die im 1. Rang finanzieren. Wenn wir mal eine Objekt finanzieren, das entwickelt werden soll, dann bleibt das Geld auch im Objekt da es ja dort verwendet wird. Das liegt einfache an den unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Projekten.

    Solltest Du weitere Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Deine Kommentare.
    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
    Guido Sandler

    1. Hallo Guido,

      Vielen Dank für Deine Rückantwort.
      Ich finde es gut, dass ihr die genannten Probleme aktiv adressiert, z.B. über die Offenlegung des Orderbuches.
      Danke auch für die zusätzlichen Erläuterungen der angebotenen Finanzprodukte.

      Viele Grüße,
      Wolfram

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