2,1% Prozent schon für zwei Jahre: Zinsen beim Festgeld ziehen deutlich an

Eben noch waren Negativzinsen das große Thema, nun kommen mit der Zinswende nach und nach Sparangebote mit höheren Guthabenzinsen auf den Markt. Beim Festgeld ziehen die Zinsen besonders an und verbesserten sich gegenüber unserem Bericht vor einem Monat noch mal deutlich. So erhöht die pbbdirekt bei allen Laufzeit die Zinsen und bietet ab 26.9. nun schon bei zwei Jahren 2,1  Prozent.

Ganz klar: Bei einer Inflation von 7 Prozent und mehr reicht das nicht mal annähernd aus, um den Wertverlust auszugleichen. Dazu muss man schon in Aktien oder Aktienfonds investieren, um eine Chance zu haben, zumindest das Vermögen zu erhalten.

Aber wer Geld parken will, hat neben Geldmarktfonds nun wieder eine Alternative mit sicheren Zinsen. Wir haben uns umgeschaut.

Tagesgeld: Das lange Zeit sehr beliebte Tagesgeldkonto wirft weiterhin sehr wenig ab. Mit deutscher Einlagensicherung gibt es kaum mehr als 0,35 %; bei ausländischer Einlagensicherung  ist mehr möglich, etwa bei Consorsbank (0,6 %, Frankreich), Renault Bank (0,55 %, Frankreich) und Openbank (0,5 %, Spanien). Aber Achtung: Die Zinsen sind vielfach nur drei oder sechs Monate garantiert und gelten nur für Neukunden.

Festgeld: Auch beim Festgeld liegen Anbieter mit ausländischer Einlagensicherung vorne. Bei deutscher Einlagensicherung mit zwölf Monaten Laufzeit sind derzeit nun etwa 1,25  % Guthabenzins drin (z.B. IKB). Beim Festgeld sind aber viele verschiedene Laufzeiten möglich – bis zu 10 Jahre.

Das beste Angebot vor allem bei langen Laufzeiten, das wir finden konnten, bietet derzeit die pbbdirekt. Dahinter steht die Deutsche Pfandbriefbank AG, die einst zur Hypo Real Estate Holding AG gehörte und als Folge der staatlichen Rettung in der Finanzkrise privatisiert wurde. Das Institut unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland und gehört der freiwilligen Sicherung des Bankenverbandes an.

Folgende Festgeld-Konditionen bietet die pbbdirekt ab 26.9. an

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(Gültig ab 26.09.2022)

Ein recht lebensnahes Zusatz-Angebot der pbbdirekt ist das sogenannte FestgeldPLUS mit einer Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten und einer Mindestanlage von 5.000 Euro. Der Zinssatz ist geringer als beim normalen Festgeld – aber dafür sind bis zu 20 % der ursprünglichen Anlagesumme jederzeit verfügbar.

Hier finden Sie weitere Informationen zum FestgeldPLUS*.

Das führt zu einem Thema, das beim Festgeld immer wieder aufkommt: Wie fest, also unantastbar ist das Festgeld eigentlich, wenn ich mich z.B. für zwei Jahre verpflichtet habe? Die Antwort: Auch beim Festgeld ist unter Umständen eine vorzeitige Verfügung möglich. In Notfällen muss selbst ein Festgeld jederzeit zurückgezahlt werden.

Generell gilt. Verfügungen, etwa eine teilweise Auszahlung, sind anders als bei einem Tagesgeldkonto nicht möglich. Genau das lässt jene Sparer zögern, die gerne für alle Unwägbarkeiten des Lebens gewappnet sein wollen. Möglicherweise kommt eine dicke Gas-Nachzahlung, der Job wird gekündigt oder aber es findet sich doch noch die Traum-Immobilie, für die das Geld dringend benötigt wird.

Festgeld: Fristlos kündigen bei wichtigem Grund

Gut zu wissen: Bei einem „wichtigen Grund“ kann die Festgeldanlage als ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis fristlos gekündigt werden. Das ist ein gesetzlicher Anspruch (Paragraf 314 Bürgerliches Gesetzbuch), den die Bank oder Sparkasse nicht im Kleingedruckten ausschließen darf.

Aber was ist ein wichtiger Grund? Der Gesetzgeber hat das wie folgt geregelt. Er liegt vor, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann“. Die meisten Institute haben diese Formulierung weitgehend wörtlich in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übernommen.

Den Tod des Kontoinhabers sehen Bankjuristen ganz klar als einen „wichtigen Grund“. Erben könnten somit das Festgeld vorzeitig beenden. Ebenso wäre nach überwiegender Ansicht eine drohende Insolvenz eines Institutes zu sehen. Ob Arbeitslosigkeit oder eine hohe Steuernachzahlung als „wichtiger Grund“ zu werten sind, darüber lässt sich streiten. Sofern jemand als Hartz IV-Antragsteller von der Arbeitsagentur zur Vermögensverwertung gezwungen wird, dürfte dies zu bejahen sein, heißt es.

Bei den Banken heißt es, es werde jeweils der Einzelfall geprüft, was als wichtiger Grund anerkannt werde. Hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, es komme neben dem wichtigen Grund auf die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie weitere Anlagen bei dem Institut an. Guten Kunden kommt man also eher entgegen. Ebenso gibt es einigen Spielraum, wie mit dem Zinsanspruch des Kunden bei vorzeitiger Kündigung verfahren wird. Von vollständigem Verlust bis anteilige Gutschrift ist alles möglich.

Auf Verlängerungsklausel beim Festgeld achten

Übrigens: Wer sein Geld fristgerecht nach dem vereinbarten Anlagezeitraum wiederhaben will, muss unter Umständen rechtzeitig aktiv werden und einer Verlängerung widersprechen. Der Grund: Einige Institute haben Verlängerungsklauseln in den AGBs. Dort heißt es, der Kunde erhalte z.B. zwei Wochen vor Ablauf des Festgeldes ein neues Angebot. Reagiere er darauf nicht, werde das Geld mit gleicher Dauer wieder neu angelegt. Bei solchen Klauseln muss der Festgeldkunde also deutlich sagen, dass er eine Auszahlung wünscht. Dies gilt besonders in dieser Zeit mit steigenden Zinsen:  Vermutlich wird es in ein oder zwei Jahren wieder einen Kampf um Festgeld-Kunden geben, wie früher mit allerlei Aktionsangeboten. Dann ist es gut, wenn man die freie Wahl hat und nicht automatisch verlängert hat.

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0 Responses

  1. Eine sehr informative Seite. Ich hätte da jedoch noch die ein oder andere Frage. Welche Rolle spielen Zinsen bei Festgeldkonten, und wie werden sie üblicherweise berechnet und was mich noch interessiert ist, welche Sicherheiten bieten Festgeldanlagen, und wie sind sie im Vergleich zu anderen Anlageformen geschützt?

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