Wie Banken die Vorabpauschale bei Investmentfonds behandeln (Stand: 12/2020)

Vorsicht: Anteilsverkauf droht!
Im Nachgang zu unserem kurzen Beitrag zur neuen Vorabpauschale haben wir zusammengestellt, wie die Fondsdepotbanken mit der Begleichung einer eventuell anfallenden Steuerzahlung umgehen. Das Gesetz verpflichtet nämlich die Banken dazu, die Steuer abzuführen; sie dürfen dies nicht dem Anleger überlassen. Wie sich gezeigt hat, wird dies durchaus unterschiedlich gehandhabt.

Augsburger Aktienbank

Die AAB nimmt die Belastung der anfallenden Steuern aus den Vorabpauschalen aus dem Verrechnungskonto vor, sofern ein ausreichender Kontosaldo (bzw. ein eingeräumter Überziehungskredit) und kein ausreichender Freistellungsauftrag, keine Nichtveranlagungsbescheinigung oder kein allgemeiner Verlustverrechnungstopf vorhanden sind.

comdirect Bank

Die comdirect Bank belastet immer zuerst das Verrechnungskonto. Wenn für eine fällige Vorabpauschale kein verfügbarer Betrag vorhanden ist, macht die Bank eine sogenannte Nicht-Abführungsanzeige an das Finanzamt. Diese wird dann bei einem späteren Verkauf der Papiere angerechnet.

DAB BNP Paribas

Auch bei der DAB wird erst das Verrechnungskonto belastet. Die Bank prüft zunächst, ob ein ausreichender allgemeiner Verlustverrechnungstopf, ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung zur Verfügung stehen. Wenn ja, wird keine Steuer belastet. Wenn das nicht der Fall ist, belastet die DAB die Steuer auf dem Verrechnungskonto der Kunden.

Sollte entweder der allgemeine Verlustverrechnungstopf und/oder Freistellungsauftrag nicht ausreichen oder nicht genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto bereit stehen, würde die Bank die Buchung stornieren, sofern kein Ausgleich erfolgt. Um Stornos zu vermeiden, haben Kunden ab Buchung (bzw. Zahltag) 10 Tage Zeit für den Ausgleich des Kontos. Sofern nach 10 Tagen keine ausreichende Kontodeckung zur Erhebung der angefallenen Kapitalertragsteuer vorhanden ist, wird die Steuerbuchung storniert und das zuständige Finanzamt informiert, dass die zu wenig erhobene Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung von den Kunden nachfordern wird.

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Abführung der Vorabpauschale bei den Fondsdepot-Banken im Vergleich

Einzug Verrechnungskonto Verkauf von Fonds-Anteilen
Augsburger Aktienbank x
comdirect bank x
DAB BNP Paribas x
DWS x
ebase                               x x
FondsdepotBank FBB x x
Frankfurter Fondsbank x x
Metzler x

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DWS

Auch die DWS verkauft Fondsanteile, soweit kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Sollte die Begleichung der Steuerschuld durch einen Fondsverkauf nicht möglich sein, bittet DWS den Anleger um Überweisung. Bleibt die Steuerschuld offen, meldet DWS die offene Steuerforderung an die Finanzbehörden.

European Bank for Financial Services GmbH (ebase)

eBase begleicht die Vorabpauschale über den Verkauf von Fondsanteilen der jeweiligen Depotposition., wenn sich auf dem Verrechnungskonto keine Deckung befindet.

Beispiel:

Steuerfreibetrag: 801 Euro

Es würde an Vorabpauschale 1.500 Euro fällig.

Differenz = 699 Euro

Die Ebase verkauft dann Fondsanteile in dieser Höhe (699 Euro), falls sich kein Geld auf dem Verrechnungskonto befindet.

Bei einem Stückeverkauf werden von ebase auch Bruchstücke verkauft. Die Anzahl der Stück berechnet sich erst nach Feststellung der genauen Steuerhöhe. Da die Steuer generell niedriger ist als der Gegenwert der vorhandenen Stücke, ist für die Steuerforderung stets Deckung vorhanden, so eBase.

FFB

Kunden der FFB können die Bezahlwege für die Vorabpauschale am Depot einstellen. Bei Kunden mit Fondsdepot Plus erfolgt die Abbuchung vom Abwicklungskonto.

Bei Kunden mit Standarddepot (ohne Abwicklungskonto) erfolgt ein Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist.

Eine Ausnahme stellt das Passivdepot (ohne Abwicklungskonto) dar; hier erfolgt die Abbuchung vom Referenzkonto, um die bestandsgeschützten „Alt-Bestände“ weiterhin zu schützen.

Fondsdepot Bank

Auch die Fondsdepot Bank wird zur Deckung der Steuerforderung im erforderlichen Umfang
Anteile aus dem Depotbestand des zugehörigen Fonds verkaufen. Die Bank berechnet die Anzahl der zu verkaufenden Anteile zur Begleichung der Steuerschuld automatisch, unter Berücksichtigung der anfallenden Steuer aus der stattfindenden Verkaufstransaktion. Ein gesonderter Auftrag des Kunden für diese Transaktion ist nicht notwendig. Der Verkauf wird dem Kunden mit einer Verkauf-Depotabrechnung dokumentiert.

Die Begleichung der Steuerforderung aus der Vorabpauschale mittels Lastschrift erfolgt nach Auskunft der Bank im Regelfall, wenn kein Anteilsverkauf möglich ist und der Fondsdepot Bank ein Referenzbankkonto mit gültigem SEPA Mandat vorliegt. Der Lastschrifteinzug wird dem Kunden mit der Depotabrechnung zur Vorabpauschale angezeigt.

Wenn weder ein Verkauf von Anteilen noch eine Begleichung mittels Lastschrift möglich ist, schickt die Bank dem Kunden eine sogenannte Steueranforderung mit der Aufforderung, die
berechnete Steuerforderung aus der Vorabpauschale für einen Fonds innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Anderenfalls erfolgt eine Meldung an das betreffende Finanzamt, das sich dann um eine Begleichung der Steuerforderung bemühen wird.

Metzler

Das Bankhaus Metzler belastet, so vorhanden, das Cash-Konto. Falls sich dieses nach Belastung der Steuer im Soll befindet, wird der Saldo durch einen Verkauf aus der größten Fondsposition beglichen. Sind keine Fondsbestände vorhanden oder kann aufgrund von Restriktionen kein Verkauf vorgenommen werden, erfolgt ein Lastschrifteinzug vom Referenzkonto.

Hat der Kunde kein Cash-Konto, wird die Vorabpauschale durch einen Lastschrifteinzug dem Referenzkonto belastet. Wird die Lastschrift durch die Hausbank des Kunden nicht eingelöst, erfolgt ein Verkauf von Fondsanteilen der größten Fondsposition.

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